Geocaching Esslingen


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


Geocaching Verkehrsordnung (GcVO)

Eigene Caches > Esslingen > Mysterys

Geocaching Verkehrsorndung (GcVO)

N 48 44.550 E 9 18.250


Owner:
e1309

Schwierigkeit:
2.5
Gelände:
1.5
Größe:
Micro

Lösung

Listing bei gc.com

GC7FJBC




Attribute:


  • no off-road vehicles
  • no snowmobiles
  • no campfires
  • no poison plants
  • no picnic tables
  • no horses
  • no telephone
  • not stroller accessible
  • not truck driver\RV accessible
  • not night cache
  • no field puzzle
  • no significant hike
  • no tree climbing required
  • not in front yard
  • no teamwork required

Auszug aus der Geocaching Verkehrsordnung (GcVO) in der Fassung vom 01.12.2017:

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Geocaching erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Geocaching teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 2 Benutzung der Verkehrswege

(1) Geocacher müssen vorgegebene Verkehrswege benutzen. Bei Gegenverkehr ist grundsätzlich rechts auszuweichen. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Verkehrswege, dürfen also jederzeit betreten werden.

(2) Der Führer eines Cachemobils darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit tauglichen Reifen ausgerüstet sind. Ansonsten ist der nächste geeignete Platz zum Parken aufzusuchen.

(3) Eine Pflicht zur Nutzung der Verkehrswege in der jeweils vorgesehenen Richtung besteht nur, wenn durch die vorwärtsgerichtete Bewegung der Abstand zum angestrebten Ziel verkürzt wird.


§ 3 Vorfahrt

(1) FTF-Jägern und Power-Cachern bis zum vollendeten vierzigsten Lebensjahr ist eine generelle, darüber hinaus eine grundsätzliche Vorfahrt zu gewähren.

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Verhalten erkennen lassen, dass gewartet wird.

(3) Wer die Gefahr einer möglichen Kollision nicht überblicken kann, darf sich vorsichtig herantasten, bis die Luft rein ist.

§ 4 Sonstige Pflichten

(1) Wer ein Cachemobil führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden. Ausnahmen gelten nur für gleichgesinnte Besetzungen, Tiere mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Zentimeter und spezielle Gerätschaften.

(2) Unabhängig von den Witterungsverhältnissen oder nach einer Fahrt durch Schlamm und Matsch müssen Kennzeichen stets gut lesbar sein. Beleuchtungseinrichtungen dürfen in ihrer vorgesehenen Funktion nicht beeinträchtigt sein.

(3) ...


... nun aber zum Rätsel ...



(i) Die aufgezeigten Verkehrswege müssen strikt eingehalten werden.

(ii) Alle Verkehrsteilnehmer bewegen sich gleichberechtigt.

(iii) An der Listingkoordinate gibt's allenfalls Handschellen aber keine Dose.

(iv) Die Lösung ist eindeutig und bedarf keiner weitergehenden Prüfung.

(v) Für etwaige Verletzungen bei der Herstellung einer Lösung übernimmt der Owner keinerlei Haftung.

(vi) Muggels sind keine Verkehrsteilnehmer in diesem Zusammenhang. Diesbezüglich ist besondere Vorsicht geboten.

(vii) Ansonsten macht doch, was Ihr wollt.

Zusätzliche Hinweise

[Rätsel: Bild anklicken, speichern und formatfüllend auf DIN A4 ausdrucken]
neun kommt nur ein Mal vor
[Final:] Immergrün

Homepage | Grundlagen | Hintergründe | Fotogalerie | Eigene Caches | Specials | Impressum | Site Map


letzte Aktualisierung: 18.09.2023 | gce1309@t-online.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü